Gérer une enquête pénale économique en Suisse sans perdre la maîtrise
Mittwoch 1 Juli 2026
Nützliche Antworten zu Umfang, Fristen, Unterlagen, Honoraren und den nächsten Schritten nach schweizerischem Recht.
Dieser Tätigkeitsbereich umfasst Strafverteidigung, Vertretung von Geschädigten, Wirtschaftsstrafrecht, Einvernahmen, Ermittlungen, Beschlagnahmen und Rechtsmittel. Wir beraten, verhandeln und vertreten Mandanten bei Bedarf auch streitig nach schweizerischem Recht.
Es ist sinnvoll, uns zu kontaktieren, sobald Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert wurden, eine Vorladung erhalten haben, mögliches internes Fehlverhalten festgestellt wurde oder Sie eine dringende Verteidigungsstrategie benötigen. Ein früher Einbezug hilft oft, die Strategie abzusichern und Risiken zu reduzieren.
Hilfreich sind insbesondere Vorladungen, Polizeiprotokolle, Beschlagnahmeverfügungen, Strafanzeigen, Korrespondenz, interne Berichte und bereits vorhandene Beweismittel. Wenn die Akte noch nicht vollständig ist, können wir rasch die fehlenden Unterlagen identifizieren.
Ja. Wir begleiten unsere Mandanten regelmässig bei frühe Verteidigungsvorbereitung, Begleitung vor Einvernahmen, interne Sachverhaltsabklärung, Beweissicherung und prozessuale Strategie von Anfang an.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Führungskräfte, Unternehmen, Geschädigte und Zeugen in schweizerischen Straf- oder Wirtschaftsstrafverfahren.
Häufige Schwierigkeiten betreffen insbesondere Selbstbelastung, versäumte Fristen, schlecht vorbereitete Einvernahmen, Reputationsschäden, Vermögenssperren und unvollständige interne Abklärungen.
Ja. Wir erstellen, prüfen und verhandeln unter anderem Strafanzeigen, Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Protokolle interner Untersuchungen, Vergleichs- oder Kooperationsvorschläge und Rechtsmittel an das Gericht.
Ja. Wenn eine Angelegenheit dringend ist, können wir rasch handeln, Fristen prüfen, wichtige Beweise sichern und die nächsten Schritte festlegen.
Ja. Wir betreuen schweizerische und internationale Mandanten und können je nach Fall auf Französisch, Englisch und Deutsch arbeiten.
Ja. Wenn eine Verhandlungslösung nicht ausreicht, begleiten wir unsere Mandanten vorgerichtlich, vor zuständigen Gerichten oder in verwaltungsrechtlichen Verfahren je nach Materie.
Ja. Je nach Dossier koordinieren wir unsere Arbeit mit Notaren, Treuhändern, Revisoren, technischen Experten, Banken oder Steuerberatern.
Im ersten Austausch klären wir den Sachverhalt, erfassen die rechtlichen Kernfragen, sichten die verfügbaren Unterlagen und schlagen eine Strategie sowie einen transparenten Honorarrahmen vor.
Die Abrechnung richtet sich nach Art, Dringlichkeit, Komplexität und Umfang des Mandats. Wir klären den Rahmen der Zusammenarbeit und die Honorare frühzeitig, damit volle Transparenz besteht.
Die Dauer hängt von der Materie, der Dringlichkeit, dem Dokumentenvolumen, der Zahl der Beteiligten und gegebenenfalls vom Zeitplan der Behörden oder Gerichte ab. Wir setzen früh Prioritäten und einen realistischen Ablauf fest.
Ja. Vertraulichkeit und der Schutz der Mandanteninteressen gehören zu den Grundlagen unserer Tätigkeit. Übermittelte Unterlagen und Informationen werden mit der beruflich gebotenen Diskretion behandelt.
Ja. Je nach Fall und Verfügbarkeit können Besprechungen vor Ort, telefonisch, per Videokonferenz oder über einen sicheren Dokumentenaustausch erfolgen.
Als derzeitiges Mitglied der Genfer Anwaltskammer und des Schweizerischen Anwaltsverbands eingetragen
Mittwoch 1 Juli 2026
Montag 29 Juni 2026
Mittwoch 24 Juni 2026